{"id":17190,"date":"2020-04-10T22:23:10","date_gmt":"2020-04-10T20:23:10","guid":{"rendered":"https:\/\/prague-segway-tours.com\/faq\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2025-11-12T20:33:49","modified_gmt":"2025-11-12T19:33:49","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/prague-segway-tours.com\/de\/faq\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h4><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN:<\/strong><\/h4>\n<p><i>Festgelegt von der Gesellschaft Since 2012 s.r.o., I\u010c: 29055148, mit Sitz Doprav\u00e1k\u016f 749\/3, Praha 8 &#8211; Doln\u00ed Chabry, PLZ 184 00, die nachstehend die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus Vertr\u00e4gen regeln, die zum Zweck der vor\u00fcbergehenden entgeltlichen Nutzung einer individuell bestimmten, nicht verbrauchbaren beweglichen Sache geschlossen werden.<\/i><\/p>\n<h5><b>Art. 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN<\/b><\/h5>\n<p>1.1 Als <b>Vermieter<\/b> gilt Since 2012 s.r.o., I\u010c: 29055148, mit Sitz Doprav\u00e1k\u016f 749\/3, Praha 8 &#8211; Doln\u00ed Chabry, PLZ 184 00.<\/p>\n<p>1.2 Als <b>Mieter<\/b> gilt das in dem zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag bezeichnete Subjekt, insbesondere eine nat\u00fcrliche oder juristische Person.<\/p>\n<p>1.3 Die <b>Vertragsparteien<\/b> sind der Vermieter und der Mieter.<\/p>\n<p>1.4 Der <b>Vertrag<\/b> ist der zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossene Mietvertrag.<\/p>\n<p>1.5 Der <b>Mietgegenstand<\/b> ist die im Vertrag spezifizierte individuell bestimmte, nicht verbrauchbare bewegliche Sache.<\/p>\n<p>1.6 Die <b>AGB<\/b> sind diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, erstellt in \u00dcbereinstimmung mit \u00a7 1751 ff. des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg., B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung, die die Rechte und Pflichten der Parteien des Vertrages regeln, soweit diese nicht im Vertrag selbst festgelegt sind.<\/p>\n<h5><b>Art. 2 VERTRAGSSCHLUSS<\/b><\/h5>\n<p>2.1 Der Vertrag wird f\u00fcr eine bestimmte Zeit geschlossen und tritt an dem im Vertrag angegebenen Tag in Kraft. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Der Vermieter \u00fcberl\u00e4sst dem Mieter den Mietgegenstand in einem Zustand, der eine vor\u00fcbergehende Nutzung erm\u00f6glicht. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter f\u00fcr den Mietgegenstand die Miete zu zahlen.<\/p>\n<p>2.2 Mit Abschluss des Vertrages best\u00e4tigt der Mieter durch Unterzeichnung dieser AGB, dass er sich mit diesen AGB vollst\u00e4ndig vertraut gemacht hat und mit deren Inhalt einverstanden ist, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Der Vertrag kann die Anlage Nr. 1 in Form einer Preisliste f\u00fcr Ersatzteile enthalten.<\/p>\n<p>2.3 Der Mieter ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages die &#8222;Erkl\u00e4rung des Mieters zu den Nutzungsregeln des Mietgegenstandes&#8220; schriftlich zu unterzeichnen.<\/p>\n<h5><b>Art. 3 ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN<\/b><\/h5>\n<p>3.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand so zu \u00fcbergeben, dass der Mieter ihn zu dem vereinbarten oder \u00fcblichen Zweck nutzen kann. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die ungest\u00f6rte Nutzung des Mietgegenstandes f\u00fcr die Dauer der Mietzeit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>3.2 Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einem Zustand zu erhalten, der die Nutzung f\u00fcr den Zweck erm\u00f6glicht, f\u00fcr den er dem Mieter vermietet wurde.<\/p>\n<p>3.3 Der Vermieter haftet daf\u00fcr, dass der Mietgegenstand zum Zeitpunkt seiner \u00dcbergabe an den Mieter den allgemein g\u00fcltigen rechtlichen, technischen, sicherheits-, hygienischen und \u00e4hnlichen Vorschriften sowie den Vorschriften zum Umweltschutz (nachfolgend &#8222;Rechtsvorschriften&#8220;) entspricht.<\/p>\n<p>3.4 Der Vermieter erkl\u00e4rt, dass bei der Herstellung des Mietgegenstandes Materialien verwendet wurden, die nicht im Widerspruch zu den einschl\u00e4gigen Normen oder geltenden Rechtsvorschriften stehen.<\/p>\n<p>3.5 Vor der \u00dcbergabe des Mietgegenstandes weist der Vermieter den Mieter in die Nutzung des Mietgegenstandes ein, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Regeln handelt oder sich nicht aus den Umst\u00e4nden ergibt, dass eine Einweisung entbehrlich ist. Unterl\u00e4sst er dies, ersetzt er dem Mieter den daraus entstandenen Schaden.<\/p>\n<p>3.6 Der Vermieter \u00fcbergibt dem Mieter den Mietgegenstand mit allem, was f\u00fcr dessen ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung erforderlich ist.<\/p>\n<p>3.7 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige Erbringung der Leistungen gem\u00e4\u00df dem Vertrag erforderliche Mitwirkung zu leisten.<\/p>\n<p>3.8 Den Mietgegenstand darf ausschlie\u00dflich der Mieter nutzen. Im Falle einer Besch\u00e4digung des Mietgegenstandes durch eine Person, der der Mieter den Mietgegenstand anvertraut hat, haftet der Mieter selbst und verpflichtet sich, dem Vermieter s\u00e4mtliche notwendigen Kosten der Reparatur des Mietgegenstandes zu erstatten.<\/p>\n<p>3.9 Der Mieter ist nicht berechtigt, einem Dritten ein Nutzungsrecht am Mietgegenstand einzur\u00e4umen (<i>Untermiete<\/i>).<\/p>\n<p>3.10 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur zu dem Zweck zu nutzen, f\u00fcr den er bestimmt ist, und dies in \u00fcblicher Weise. Er hat sorgsam damit umzugehen, um Sch\u00e4den oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Abnutzung am Mietgegenstand zu vermeiden. Der Mieter ist verpflichtet, w\u00e4hrend der gesamten Vertragsdauer die Anweisungen und Hinweise des Vermieters zu befolgen.<\/p>\n<h5><b>Art. 4 ZEIT UND ORT DER REALISIERUNG DES MIETGEGENSTANDES<\/b><\/h5>\n<p>4.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Zeit an den Vermieter zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>4.2 Ort der \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes ist der Sitz\/Betriebsst\u00e4tte des Vermieters, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>4.3 Der Mieter ist verpflichtet, sich mindestens 15 Minuten vor dem geplanten \u00dcbergabezeitpunkt am \u00dcbergabeort einzufinden.<\/p>\n<h5><b>Art. 5 MIETE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/b><\/h5>\n<p>5.1 Die Miete f\u00fcr den Mietgegenstand wird im Vertrag festgelegt und richtet sich nach der Art der individuell bestimmten, nicht verbrauchbaren beweglichen Sache.<\/p>\n<p>5.2 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass<\/p>\n<p>a) der Mieter vor Vertragsschluss beim Vermieter in bar eine r\u00fcckzahlbare Kaution in H\u00f6he von 50 % der Miete f\u00fcr den Mietgegenstand hinterlegt, der verbleibende Teil der Miete f\u00fcr den Mietgegenstand (50 %) wird vom Mieter unmittelbar nach R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter bezahlt, oder<\/p>\n<p>b) der Mieter vor Vertragsschluss den vollen Mietpreis f\u00fcr den Mietgegenstand unbar auf das Konto des Vermieters \u00fcberweist.<\/p>\n<p>5.3 Der Vermieter ist berechtigt, gegen die gem\u00e4\u00df Art. 5.2 Buchst. a) AGB hinterlegte r\u00fcckzahlbare Kaution einseitig s\u00e4mtliche Geldforderungen gegen\u00fcber dem Mieter aus dem geschlossenen Vertrag aufzurechnen. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Mieter der Berechnung von Vertragsstrafen, dem Ersatz jeglicher Sch\u00e4den am Mietgegenstand, der Selbstbeteiligung f\u00fcr die Besch\u00e4digung des Mietgegenstandes sowie sonstigen Sanktionen oder Geb\u00fchren im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter zu.<\/p>\n<p>5.4 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die r\u00fcckzahlbare Kaution gem\u00e4\u00df Art. 5.2 Buchst. a) AGB zugunsten des Vermieters verf\u00e4llt, wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter \u00fcbernimmt oder wenn der Mieter den Vermieter nicht mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf dar\u00fcber informiert, dass er den Mietgegenstand nicht \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n<p>5.5 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete f\u00fcr den Mietgegenstand gem\u00e4\u00df Art. 5.2 Buchst. b) AGB zugunsten des Vermieters verf\u00e4llt, wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter \u00fcbernimmt oder wenn der Mieter den Vermieter nicht mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf dar\u00fcber informiert, dass er den Mietgegenstand nicht \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n<h5><b>Art. 6 GEW\u00c4HRLEISTUNG F\u00dcR M\u00c4NGEL<\/b><\/h5>\n<p>6.1 Der Vermieter haftet f\u00fcr M\u00e4ngel, die der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des von beiden Parteien geschlossenen Vertrages aufweist.<\/p>\n<p>6.2 Der Vermieter haftet daf\u00fcr, dass der Mietgegenstand w\u00e4hrend der gesamten Vertragsdauer die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften, die durch Rechtsvorschriften verlangten Eigenschaften, die mit Blick auf den Verwendungszweck \u00fcblichen Eigenschaften oder die vom Vermieter festgelegten Eigenschaften hat.<\/p>\n<p>6.3 Weist der Mietgegenstand M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df Art. 6.2 AGB auf, ist der Mieter berechtigt,<\/p>\n<p>a) die Beseitigung der M\u00e4ngel durch Lieferung eines Ersatzmietgegenstandes zu verlangen, b) eine angemessene Minderung der Miete f\u00fcr den Mietgegenstand zu verlangen oder c) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>6.4 Die Wahl zwischen den in Art. 6.3 AGB genannten Anspr\u00fcchen steht in jedem Fall dem Mieter zu, dieser ist jedoch verpflichtet, seine Wahl dem Vermieter ohne unn\u00f6tigen Aufschub mitzuteilen. Teilt der Mieter seine Wahl gem\u00e4\u00df Art. 6.3 AGB nicht ohne unn\u00f6tigen Aufschub mit, w\u00e4hlt der Vermieter die Art der M\u00e4ngelbeseitigung.<\/p>\n<p>6.5 Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel des Mietgegenstandes, die durch gew\u00f6hnliche Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung und Behandlung des Mietgegenstandes durch den Mieter oder durch die Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter zu anderen Zwecken als den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen entstanden sind.<\/p>\n<h5><b>Art. 7 VERTRAGSSTRAFEN UND SCHADENSERSATZ<\/b><\/h5>\n<p>7.1 Ger\u00e4t eine der Vertragsparteien mit der Zahlung einer gem\u00e4\u00df dem Vertrag geschuldeten Leistung in Verzug, ist die andere Vertragspartei berechtigt, Verzugszinsen in der Art und H\u00f6he nach den geltenden Rechtsvorschriften zu verlangen.<\/p>\n<p>7.2 F\u00fcr jede Vertragsstrafe ist der Vermieter berechtigt, ein Steuerdokument &#8211; eine Rechnung &#8211; auszustellen. Jede Vertragsstrafe ist innerhalb von 30 (drei\u00dfig) Tagen ab dem Tag der Zustellung der Mitteilung \u00fcber ihre Geltendmachung an die andere Vertragspartei f\u00e4llig.<\/p>\n<p>7.3 Soweit nachstehend nicht anders bestimmt, befreit die Zahlung einer Vertragsstrafe die verpflichtete Vertragspartei nicht von der Pflicht, ihre urspr\u00fcnglichen vertraglichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>7.4 Die Pflicht zur Zahlung von Vertragsstrafen ber\u00fchrt nicht die etwaige Pflicht, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Der Ersatz eines etwaigen Schadens wird durch die Vereinbarung oder Zahlung einer Vertragsstrafe nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Vertragsparteien verpflichten sich, gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Anstrengungen zur Schadensverh\u00fctung und zur Minimierung entstandener Sch\u00e4den zu unternehmen.<\/p>\n<p>7.5 Ist der Mietgegenstand bei R\u00fcckgabe an den Vermieter besch\u00e4digt, verpflichten sich die Vertragsparteien, ein &#8222;Protokoll \u00fcber die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes&#8220; zu erstellen, in dem der Umfang der Besch\u00e4digung des Mietgegenstandes festgelegt wird. Nach Erstellung des &#8222;Protokolls \u00fcber die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes&#8220; ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter die Hinterlegung eines Geldbetrages in der in Anlage Nr. 1 des Vertrages (Preisliste der Ersatzteile) festgelegten H\u00f6he zu verlangen, den der Vermieter zur Begleichung des durch den Mieter am Mietgegenstand verursachten Schadens verwenden darf.<\/p>\n<p>7.6 Nutzt der Mieter im Verlauf der Vertragserf\u00fcllung den Mietgegenstand zu anderen Zwecken als den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen, ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5.000,- CZK f\u00fcr jeden Fall eines solchen Versto\u00dfes zu verlangen.<\/p>\n<p>7.7 Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an Gesundheit und Eigentum des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter verursacht werden.<\/p>\n<h5><b>Art. 8 H\u00d6HERE GEWALT<\/b><\/h5>\n<p>8.1 Wird eine Vertragspartei an der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen durch h\u00f6here Gewalt gehindert, befindet sich diese Vertragspartei nicht in Verzug, jedoch nur in dem Umfang und f\u00fcr die Dauer, in denen die Unm\u00f6glichkeit der Erf\u00fcllung zweifelsfrei durch h\u00f6here Gewalt verursacht ist.<\/p>\n<p>8.2 Als h\u00f6here Gewalt im Sinne der AGB gelten Ereignisse (Hindernisse), die nach Entstehung der Verpflichtung unabh\u00e4ngig vom Willen der betreffenden Vertragspartei eintreten, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Natur sind, unabwendbar, unvorhersehbar, un\u00fcberwindbar und die objektiv die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verhindern (z. B. Kriegszustand, innere Unruhen, Brand, \u00dcberschwemmungen, Epidemien, Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen, Erdbeben, Erdrutsche, Explosionen, Terroranschl\u00e4ge usw.).<\/p>\n<p>8.3 Tritt ein Fall h\u00f6herer Gewalt ein, ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei unverz\u00fcglich nachweislich \u00fcber die Art, den Beginn und das Ende des Ereignisses h\u00f6herer Gewalt zu informieren und diese Tatsachen mit einem einschl\u00e4gigen Nachweis zu belegen.<\/p>\n<h5><b>Art. 9 BEENDIGUNGSARTEN DES VERTRAGES<\/b><\/h5>\n<p>9.1 Die Vertragsparteien sind berechtigt, vom Vertrag aus den gesetzlich bestimmten Gr\u00fcnden, aus den in diesen AGB definierten Gr\u00fcnden oder aus den im Vertrag selbst genannten Gr\u00fcnden zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>9.2 Tritt der Mieter innerhalb einer k\u00fcrzeren Frist zur\u00fcck, als in Art. 4.3 AGB genannt, ist der Vermieter berechtigt, 50 % des Preises des Mietgegenstandes gem\u00e4\u00df Art. 5.2 Buchst. b) AGB einzubehalten.<\/p>\n<p>9.3 Der Mieter ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn sich der Vermieter in Insolvenz befindet oder in Liquidation ger\u00e4t oder wenn die Zwangsvollstreckung auf sein Verm\u00f6gen angeordnet wird.<\/p>\n<p>9.4 Erf\u00fcllt der Mieter den im Vertrag vereinbarten R\u00fcckgabetermin des Mietgegenstandes auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>9.5 Stellt der Vermieter fest, dass der Mieter im Verlauf der Vertragserf\u00fcllung den Mietgegenstand zu anderen Zwecken verwendet, als wof\u00fcr dieser bestimmt ist, die Hinweise und Anweisungen des Vermieters nicht beachtet oder zugunsten eines Dritten eine Untermiete am Mietgegenstand begr\u00fcndet, ist der Vermieter berechtigt, zu verlangen, dass der Mieter dieses Verhalten unterl\u00e4sst. Kommt der Mieter dem nicht unverz\u00fcglich nach, liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor, die den Vermieter zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt und ihm das Recht gibt, vom Mieter eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5.000,- CZK zu verlangen.<\/p>\n<p>9.6 Im Falle des R\u00fccktritts vom Vertrag sind die Vertragsparteien verpflichtet, zur Abwicklung der gegenseitigen Rechte und Pflichten \u00fcberzugehen. Die Partei, die den begr\u00fcndeten R\u00fccktritt vom Vertrag verursacht hat, ist verpflichtet, der anderen Partei s\u00e4mtliche ihr wegen des R\u00fccktritts vom Vertrag entstandenen Kosten zu erstatten. Durch den R\u00fccktritt wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben, und die Parteien sind verpflichtet, einander die bisher empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren.<\/p>\n<h5><b>Art. 10 DATENSCHUTZ<\/b><\/h5>\n<p>10.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten des Mieters, der eine nat\u00fcrliche Person ist, wird durch das Gesetz Nr. 101\/2000 Slg., \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung, gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>10.2 Der Mieter willigt in die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten ein: Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Identifikationsnummer, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bezeichnung des Mieters und seine Identifikationsdaten (nachfolgend &#8222;personenbezogene Daten&#8220;). Die personenbezogenen Daten werden auf unbestimmte Zeit verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden in elektronischer Form automatisiert oder in Papierform nicht automatisiert verarbeitet.<\/p>\n<p>10.3 Der Mieter willigt in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter ein, und zwar zum Zweck der Verwirklichung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und zum Zweck der F\u00fchrung eines Benutzerkontos. Sofern der Mieter keine andere Option w\u00e4hlt, willigt er in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter auch zum Zweck der Zusendung von Informationen und gesch\u00e4ftlichen Mitteilungen an den Mieter ein. Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten im vollen Umfang gem\u00e4\u00df diesem Artikel ist keine Bedingung, die f\u00fcr sich allein den Abschluss des Vertrages unm\u00f6glich machen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>10.4 Der Vermieter kann mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters einen Dritten als Auftragsverarbeiter beauftragen. Die personenbezogenen Daten des Mieters werden ohne dessen vorherige Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.<\/p>\n<p>10.5 Der Mieter best\u00e4tigt, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten korrekt sind, und dass er dar\u00fcber belehrt wurde, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten freiwillig erfolgt. Der Mieter kann seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit schriftlich widerrufen.<\/p>\n<h5><b>Art. 11 STREITBEILEGUNG<\/b><\/h5>\n<p>11.1 Die Vertragsparteien stimmen zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, vorrangig durch gegenseitige Verhandlungen als grundlegende Form der Streitbeilegung gel\u00f6st werden.<\/p>\n<h5><b>Art. 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/b><\/h5>\n<p>12.1 Der Mieter erkl\u00e4rt, dass er sich vor Abschluss des Vertrages mit dem Text dieses Dokuments einschlie\u00dflich aller Anh\u00e4nge vertraut gemacht und alle erforderlichen Informationen betreffend Risiken, unvorhergesehene Ereignisse und alle weiteren Umst\u00e4nde im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand erhalten hat.<\/p>\n<p>12.2 Verweisen die AGB oder der Vertragstext auf eine Rechtsvorschrift oder Norm, ist damit die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung gemeint. Ist eine solche Rechtsvorschrift aus irgendeinem Grund nicht anwendbar, sind die Vertragsparteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine Rechtsnorm anzuwenden, die der betreffenden Rechtsvorschrift ihrem Wesen nach am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>12.3 Die Bestimmungen der AGB werden gegen\u00fcber den Vertragsparteien des Vertrages mit dem Wirksamkeitsdatum des Vertrages wirksam, dessen Bestandteil sie sind.<\/p>\n<p>12.4 Die Bestimmungen der AGB sind f\u00fcr beide Vertragsparteien verbindlich, sofern im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>12.5 Der Vertrag unterliegt der g\u00fcltigen und wirksamen Rechtsordnung der Tschechischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Soweit im Vertrag oder in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gilt die Regelung des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg., B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p>12.6 Der Vertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien und nur in der Form ge\u00e4ndert werden, in der er geschlossen wurde.<\/p>\n<p>12.7 Diese AGB einschlie\u00dflich ihrer Bestandteile sind seit dem 1.1.2019 g\u00fcltig und wirksam und sind am Sitz und in den Betriebsst\u00e4tten des Vermieters oder elektronisch unter den Internetadressen www.prague-segway-tours.com und www.prague-scooter-tours.com verf\u00fcgbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN: Festgelegt von der Gesellschaft Since 2012 s.r.o., I\u010c: 29055148, mit Sitz Doprav\u00e1k\u016f 749\/3, Praha 8 &#8211; Doln\u00ed Chabry, PLZ 184 00, die nachstehend die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus Vertr\u00e4gen regeln, die zum Zweck der vor\u00fcbergehenden entgeltlichen Nutzung einer individuell bestimmten, nicht verbrauchbaren beweglichen Sache geschlossen werden. 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